TelefonSeelsorge ist den christlichen Werten und dem Gemeinwohl verpflichtet und hält eine ausbildungsfundierte qualifizierte Tätigkeit von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Begleitung am Telefon und per Mail oder Chat vor. Die Begleitung dient den Zielen des Zuhörens, der Entlastung, der emotionalen Stützung und Stabilisierung sowie der Prävention bei Schwierigkeiten und Problemen von Beziehungssystemen und individuellen Lebensentwürfen. Innerhalb dieser Aufgaben bilden Gesprächs- und Beziehungskompetenz die Grundlagen der Begleitung. Entsprechende Qualifizierung seitens der TelefonSeelsorge durch Ausbildung, Supervision sowie Fortbildung sind hierfür grundlegende Elemente.
In der TelefonSeelsorge arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel allein am Telefon oder Internet. Sie achten daher auf ihre Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung.
TelefonSeelsorge bedarf der einladenden Offenheit der Mitarbeitenden. Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger müssen innerlich bereit sein, sich einer Person mit Interesse und Neugier zuzuwenden. Ohne das Angebot einer tragfähigen Arbeitsbeziehung und deren Annahme durch das Gegenüber ist der seelsorglich-beraterische Charakter des Gesprächs gefährdet. Sie benötigen dazu die Fähigkeit, diese Bereitschaft durch entsprechendes Hör- und Gesprächsverhalten eindeutig erfahrbar zu machen.
Erfolgreiche Kommunikation in der TelefonSeelsorge vollzieht sich in der Balance von Nähe und Distanz. Beziehungskompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TelefonSeelsorge schließt die Fähigkeit ein, die Extreme von zu viel Nähe und großer Distanz zu meiden. Eine hilfreiche Beziehung umschließt beides. Sie ist emotional nah, ohne die Konflikte Ratsuchender zu übernehmen.
Beziehungsgeleitete TelefonSeelsorge erfolgt in aller Regel auf Grund eines ausgesprochenen Wunsches oder Auftrags von Ratsuchenden. Das schließt eine aufgenötigte Gesprächsbeziehung aus. Nicht erbetene Hilfe ist übergriffig. Umgekehrt verlangen Grenzverletzungen, Missbrauch oder Übergriffe seitens der Ratsuchenden ein klares Ansprechen und gegebenenfalls die Beendigung des Kontakts durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter.
Mitarbeitende prüfen bei Anrufen und Internetkontakten selbstkritisch, ob die eigenen Kenntnis-se, Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen in diesem Fall ausreichen und sinnvoll einzusetzen sind. Sie berücksichtigen, dass ihr Verhalten Auswirkungen auf das Verhalten von Ratsuchenden hat - auch gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen.
In der praktischen Beratungstätigkeit stehen Offenheit, Verschwiegenheit und Abgrenzung in einer Spannung zueinander. Situativ ist jeweils zu klären, welche Verhaltensweise und Haltung angebracht ist. Die menschlich-fachliche Qualität von Beratungs- oder Seelsorgetätigkeit sowie die christlich geprägte Grundhaltung haben Vorrang vor persönlichen Interessen.
Mitarbeitende der TelefonSeelsorge achten jederzeit die Würde und Integrität der Ratsuchenden. Daraus folgt, dass sie niemals die eigene Autorität und professionelle Kompetenz missbräuchlich einsetzen. Sie gehen mit den ratsuchenden Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeiten ein. Sie unterlassen jeden Missbrauch gegenüber Ratsuchenden und handeln niemals im Interesse der Befriedigung eigener erotischer und/oder aggressiver Bedürfnisse. Insbesondere nehmen sie keine sexuelle Beziehung zu den Ratsuchenden auf - weder verbal, schriftlich, noch im persönlichen Kontakt.